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ALLGEMEINE REISEVERTRAGSBEDINGUNGEN
Falls nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, gelten die
nachfolgenden „Allgemeinen Bedingungen“.
1) ANGEWANDTE RICHTLINIEN - HAFTUNG
Die Reiseverträge werden vom Gesetz Nr. 1084 des 27.12.1977 geregelt, mit
dem das in Brüssel am 23.4.1970 unterzeichnete internationale Abkommen
über Reiseverträge (C.C.V.) ratifiziert wurde, und mit Wirkung ab 14.10.1995
in Sinne des D. LGT. (Gesetzesverordnung) Nr. 206 vom 06.09.2005
entsprechend der EWG-Richtlinie 314/90. In ihrer Eigenschaft als
Reiseteilnehmer (autorisiert durch die Provinz Livorno mit der Bestimmung
Nr. 126 vom 20.06.1997) haftet NAPOLEON Tour Operator für Personenund
Sachschaden nach den o.g. Normen, d.h. die Haftung geht in keinem
Fall über die im o.g. Gesetz vorgesehenen Haftungsgrenzen hinaus.
2) BUCHUNGEN UND ZAHLUNGEN
Die Buchungen, die bis zur Ausbuchung der verfügbaren Plätze
entgegengenommen werden, sind erst dann gültig, wenn nach erfolgter
Bestätigung sofort eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtreisekosten
geleistet wird. Der Saldo muss spätestens 15 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Sollte der Reiseteilnehmer seine Reservierung innerhalb 2 Wochen vor
Antrittsdatum der Reise vornehmen, hat er unmittelbar nach Übergabe der
Reisedokumente den Gesamtpreis zu entrichten.
Jede Zusatzvereinbarung zu diesem Artikel 2 muss schriftlich zwischen den
Parteien niedergelegt werden.
2 A) Zahlungsmodus:
Zahlungen sind in Euro zu leisten.
Scheck können nicht akzeptiert werden.
Überweisungsspesen werden vom Reiseteilnehmer getragen.
2 B) Änderung der Leistungen:
Änderungen oder Abweichungen von den im Reisevertrag beschriebenen
Leistungen sind nur erlaubt, wenn sie absolut notwendig, oder nicht
substantiell sind und wenn sie nicht den allgemeinen Charakter der Reise
verändern. In jedem Fall müssen die Änderungen, seien sie von Napoleon Tour Operator
oder seien sie vom Reiseteilnehmer verlangt, schriftlich vereinbart werden.
Änderungen, die vom Reiseteilnehmer verlangt werden, berechtigen
Napoleon Tour Operator zu einem Gebührenaufschlag von € 30,00 aufgrund
entstandener Kosten; vorbehaltlich dessen ist Napoleon Tour Operator
berechtigt, jede Preiserhöhung, die infolge der vom Reiseteilnehmer
verlangten Leistungsänderung entsteht, in Rechnung zu stellen.
3) GÜLTIGKEIT
Vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008.
4) PREISE
Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. von 10% und Bedienungsgelder. Im
Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer werden die Preise angeglichen.
Die Preise schließen nicht ein: Getränke, Extras jeglicher Art, Trinkgelder,
Transfers, Ausflüge.
5) HOTELKLASSIFIKATION
Falls möglich geben wir die offizielle Klassifikation jedes Hotel an.
Wenn aber ein gewisses Hotel einen besonderes hohen Standard der
Kategorie entsprechend aufweist, deuten wir durch ein zusätzliches Attribut
(zum Beispiel Superior / Super Vip ) darauf hin.
6) ÄNDERUNGEN
NAPOLEON Tour Operator wird die Befugnis eingeräumt, Hotels und/oder
Aufenthaltsziele durch andere mit gleichen Charakteristiken aus praktischen
oder anderen aufgetretenen Gründen zu ersetzen. Ist der Reisende mit dem
Änderungsvorschlag nicht einverstanden, muss er seine Entscheidung
innerhalb von 2 (zwei) Wochentagen nach Erhalt des Vorschlages
NAPOLEON Tour Operator schriftlich mitteilen. In diesem Fall verpflichtet
sich NAPOLEON Tour Operator zur Erstattung der bereits gezahlten
Beträge.
7) RÜCKTRITT - UNTERBRECHUNG DES AUFENTHALTES
Eine bestätigte Buchung kann vom Reiseteilnehmer schriftlich storniert
werden, wobei folgende Stornogebühren zur Verrechnung gelangen:
- bei Rücktritt bis zu 30 Tagen oder mehr vor Reisebeginn erfolgt
eine fixe Bearbeitungsgebühr von € 250,00=
- bei Rücktritt bis zu 21 Tagen vor Reisebeginn verfällt die geleistete
Anzahlung als Stornogebühr; im Falle der Nichtleistung der
festgesetzten Anzahlung wird diese als Stornogebühr von
Kunden bezahlt.
- bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Reisebeginn ist 50 % der
Rechnungssumme als Stornogebühr zu bezahlen.
- bei Rücktritt bis zu 7 Tagen vor Reisebeginn ist 75 % der
Rechnungssumme als Stornogebühr zu bezahlen.
- Keine Rückerstattung nach diesem Termin.
Im Falle der Aufenthaltsunterbrechung erfolgt keine Rückzahlung, es sei
denn die Gruppe legt eine Erklärung vor, mit der die Hoteldirektion ihr
Einverständnis zur Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Diese Prozedur ist unumgänglich und der Veranstalter erstattet nur die
Beträge zurück, die vom Hotel genehmigt werden, abzüglich evtl.
Agenturkosten.
8) RÜCKTRITT OHNE VERTRAGSSTRAFE
In den nachstehend aufgeführten Fällen hat der Reisende das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten ohne Bezahlung einer Vertragsstrafe:
a) Erhöhung des Paketpreises von mehr als 10%;
b) Wesentliche Änderungen des Vertrages durch NAPOLEON Tour
Operator nach Abschluss desselben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Reisende 2 (zwei) Wochentage
nach Erhalt des Änderungsvorschlages schriftlich NAPOLEON Tour
Operator mitteilen muss, ob er die Änderungsvorschläge akzeptiert oder
zurücktritt. Im Falle des Rücktritts hat der Reisende Anrecht auf
Rückerstattung des bereits gezahlten Betrages oder kann ein anderes,
gleichwertiges Paket in Anspruch nehmen.
9) REKLAMATIONEN
Reklamationen müssen unmittelbar beim Auftreten derselben während
des Aufenthaltes sowohl direkt beim Leistungsträger als auch bei
NAPOLEON Tour Operator gemeldet werden, damit sie überprüft und
sofort beseitigt werden können.
Die evtl. schriftliche Reklamation muss zur Einhaltung der Frist per
Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 10 Tagen nach Abfahrt - und
nicht später - abgeschickt werden.
10) REISEGEPÄCK
Das Reisegepäck wird auf eigene Gefahr der Teilnehmer befördert. Der
Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung.
11) SONSTIGES
A. Soweit nicht anders angegeben, wird ein Freiplatz, bei je 23
zahlenden Reiseteilnehmern (einschließlich Fahrer und
Gruppenleiter) gewährt wird, mit Unterbringung in Einzelzimmern
berechnet.
B. Die Gesamtzahl der Einzelzimmer hängt von der Zahl der Doppelund
Dreibettzimmer ab, im Verhältnis von einem Einzelzimmer
(einschließlich das des Fahrers und das des Gruppenleiter) je 08
Doppel- oder Dreibettzimmer.
C. Die in dem Reisevertrag angegebenen Preise beziehen sich nur auf
Gruppen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 23 Personen
(einschließlich Fahrer und Gruppenleiter). Für kleinere Gruppen ist
eine jeweilige Erhöhung festzusetzen. Der Kunde hat das Recht,
bei einer Preiserhöhung, die 20 % der im Reisevertrag vereinbarten
Höhe übersteigt, vom Reisevertrag zurückzutreten bis 2 Wochen
vor festgelegtem Leistungsbeginn.
D. Einwände gegen Rechnungsstellung seitens Napoleon Tour
Operator (Preis, Teilnehmerzahl, usw.) werden nur berücksichtigt,
wenn sie Napoleon Tour Operator innerhalb von 35 Tagen ab
Rechnungsstellung mitgeteilt werden. Nach diesem Datum wird die
Rechnung auf den vollen Betrag gültig.
12) VERSICHERUNG
Napoleon Tour Operator hat folgende Versicherungsscheine
abgeschlossen:
C.E.A. Scheine nr. 131841 vom 31.03.2004
13) GARANTIEFONDS
Beim Präsidenten des Ministerrates ist ein nationaler Garantiefond
eingerichtet worden, an der sich den Konsument wenden kann im Sinne
des Art. 100 DL 206/2005, wenn der Veranstalter insolvent geworden
oder Konkurs gegangen ist.
Die Eingriffsmöglichkeiten des Fonds sind festgehalten im Dekret des
Präsidenten des Ministerrates gemäß Art. 100 DL 206/2005.
14) VERWEISUNG
Für all das, was nicht ausdrücklich in den o.a. „Allgemeinen Bedingungen“
vorgesehen ist, wird auf die unter Punkt 1) genannten Gesetzesnormen
verwiesen.
15) GESETZ UND RECHTSPRECHUNG
Der Reisevertrag steht unter italienischem Gesetz.
Jede aus dem Reisevertrag hervorgehende Kontroverse steht
ausschließlich unter der Rechtsprechung des Gerichts von Livorno.
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