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Bedingungen

1) VORWORT, KONZEPTE FÜR DAS TOURISMUSPAKET
Gemäß dem Tourismusgesetzbuch (art.32-51-novies), geändert durch D.lgs. Nr.62 vom 21/05/2018, zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302, die touristischen Pakete beziehen sich auf Reisen, Ferien und Rundgänge "all inklusive", die sich aus der Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente ergeben, die zu einem Pauschalpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden und eine Dauer von mehr als 24 Stunden haben (d. h. mindestens eine Nacht): a) Beförderung; b) Unterkunft; c) touristische Dienstleistungen, die nicht mit der Beförderung oder der Unterbringung zusammenhängen (omissis)… die einen wesentlichen Teil der "Pauschalreise" ausmachen.

2) BUCHUNGEN
Wir akzeptieren Reservierungen, solange Platz verfügbar ist. Die Reservierung gilt mit der schriftlichen Bestätigung durch NAPOLEON Tour Operator und der Unterzeichnung des Reisevertrags durch den Kunden gemäß D.L. 79/2011 als abgeschlossen.

3) ZAHLUNGEN
Die Buchungen sind erst dann gültig, wenn nach erfolgter Bestätigung sofort eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtreisekosten geleistet wird. Der Restbetrag wird zwischen den Parteien vereinbart. Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge zu den festgelegten Terminen stellt eine ausdrückliche Auflösungsklausel dar, die von NAPOLEON Tour Operator zu einer Kündigung von Rechts wegen führt.

4) GÜLTIGKEIT
Vom 01/01/2023 bis zum 31/12/2023.

5) PREISE
Die Quoten werden in Euro ausgedrückt und verstehen sich netto pro Person und inkl. MwSt. und Prozentsätze der Dienstleistung. Nicht enthalten sind Kurtaxen, Trinkgelder, Extras im Allgemeinen und alles andere, was nicht ausdrücklich angegeben ist. Die Gebühren werden in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Drucks der Programme geltenden Wechselkursen und Tarifen festgelegt. Die Quoten können jederzeit aufgrund von Schwankungen der Wechselkurse oder aufgrund höherer Verwaltungskosten aufgrund von Rohstofferhöhungen geändert werden, Steuern und Abgaben, Energieverbrauch. Für den Fall, dass die Preiserhöhung insgesamt 8% übersteigt, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zu kündigen, sofern Sie NAPOLEON Tour Operator dies innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung schriftlich mitteilen. Der festgelegte Preis kann nicht innerhalb von 20 Tagen vor dem geplanten Abreisedatum erhöht werden.

6) KURTAXE/ANLANDUNGEN GEBÜHR
Die Rechtsvorschriften über die Kurtaxe/Anlandungen Gebühr überlässt den einzelnen Kommunen den Anwendungsspielraum. Die im Katalog und/oder in den nachfolgenden personalisierten Angeboten Preise enthalten möglicherweise nicht die Kurtaxe/Anlandungen Gebühr, sofern nicht anders angegeben. Wenn die Kurtaxe/ Anlandungen Gebühr fällig ist und nicht im Angebot von NAPOLEON Tour Operator enthalten ist, muss sie direkt vor Ort im Beherbergungsbetrieb bezahlt werden, extra zu dem mit NAPOLEON Tour Operator vereinbarten Preis.

7) HOTELKLASSIFIKATION
NAPOLEON Tour Operator verfügt über Unterkünfte in allen Destinationen, einige in zentraler Lage und andere in peripherer Lage. Die Klassifizierung aller Strukturen entspricht den geltenden Vorschriften.

8) ÄNDERUNGEN
NAPOLEON Tour Operator behält sich das Recht vor, die Unterkunft und/oder den Aufenthaltsort zu ersetzen, wenn höhere Gewalt dies erforderlich macht. Der Reisende muss NAPOLEON Tour Operator schriftlich mitteilen, ob er das Alternativpaket innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Alternativangebots kündigen oder nutzen möchte. Die Nichtannahme von Änderungen durch den Kunden verpflichtet NAPOLEON Tour Operator nur und ausschließlich zur Rückgabe der eingezogenen Beträge innerhalb von sieben Werktagen nach Mitteilung durch den Kunden. ÄNDERUNGEN DES KUNDEN: Für jede einzelne Änderung, die der Kunde/ Reisende nach der Buchung verlangt, kann NAPOLEON Tour Operator nach eigenem Ermessen die Summe von Euro 35,00 pro Praxis zuzüglich eventueller Strafen pauschal berechnen.

9) ABTRETUNG
Der Reisende, der die gebuchte Reise nicht nutzen kann, kann seine Buchung an eine Person abtreten, die alle Bedingungen für die Reise erfüllt, insbesondere die Anforderungen an Reisepässe, Visa und Gesundheitsbescheinigungen. Der Verkäufer muss die persönlichen Daten des Übernehmers NAPOLEON Tour Operator spätestens sieben Werktage vor Beginn des Aufenthalts per Elektronisches Einschreiben (PEC) oder per Einschreiben A/R mitteilen. Der Übernehmer hat NAPOLEON Tour Operator alle Kosten für die Ersetzung in dem Umfang zu erstatten, der ihm vor der Abtretung in Rechnung gestellt wird. Bei einigen Arten von Dienstleistungen kann es vorkommen, dass ein Drittanbieter die Änderung des Namens des Übernehmers nicht akzeptiert. NAPOLEON Tour Operator haftet nicht für die Nichtannahme der Änderung durch Dritte. Eine solche Ablehnung wird von NAPOLEON Tour Operator den betroffenen Parteien rechtzeitig vor der Abreise mitgeteilt. Der übergebende Reisende und der Übernehmer haften außerdem für die Zahlung des Preises.

10) RÜCKTRITT - STORNIERUNG
Erfolgt der Rücktritt außerhalb der unter den Ziffern 5 und 8 dieses Vertrags genannten Fälle, so hat der Kunde folgende Vertragsstrafen zu zahlen:
- 10% des Gesamtbetrages ab dem Tag der schriftlichen Bestätigung durch NAPOLEON Tour Operator bis 31 Tage vor Beginn des Aufenthalts;
- 20% des Gesamtbetrags 30 bis 23 Tage vor Beginn des Aufenthalts;
- 50% des Gesamtbetrags 22 bis 9 Tage vor Beginn des Aufenthalts;
- 75% des Gesamtbetrags 8 bis 4 Tage vor Beginn des Aufenthalts;
- 100% des Gesamtbetrags, wenn später.
Die letztgenannte Strafe gilt auch, wenn der Kunde nicht bei der Abreise erscheint oder den bereits begonnenen Aufenthalt unterbricht.
Die Einleitungsgebühr wird niemals zurückerstattet.
Für alle Buchungen mit der Promotion "Prepaid und/oder nicht erstattbar" wird immer eine Gebühr von 100% ab dem nächsten Tag der Buchung erhoben.
NAPOLEON Tour Operator behält sich das Recht vor, die Reise nicht durchzuführen, wenn die im Katalog angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und informiert den Reisenden innerhalb der im Tourismusgesetzbuch festgelegten Fristen.

11) FREIWILLIGE VERSICHERUNG
Vor der Abreise ist es bei NAPOLEON Tour Operator möglich und ratsam, spezielle Versicherungen gegen die Kosten der Stornierung des Pakets abzuschließen. Es wird auch möglich sein, einen Vertrag über medizinische Versorgung mit Gepäck abzuschließen.

12) REKLAMATIONEN
Im Falle von Reklamationen bezüglich der erhaltenen Dienstleistungen wird der Kunde gebeten, sich sofort mit NAPOLEON Tour Operator in Verbindung zu setzen, damit eine begründete Antwort auf die beanstandete Unannehmlichkeit gegeben werden kann und die Möglichkeit besteht, sie rechtzeitig zu entfernen. Der Reisende kann auch eine schriftliche Beschwerde durch Elektronisches Einschreiben (PEC) oder per Einschreiben A/R einreichen, die innerhalb von 10 Werktagen nach der Rückkehr an den Abreiseort an den Veranstalter oder Vermittler gesendet wird.

13) VERANTWORTUNG
Der Reisevertrag im Rahmen dieses Programms unterliegt den folgenden Bestimmungen und dem Tourismusgesetzbuch, den Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens über Reiseverträge (C.C.V.) sowie den L.R.T. Nr. 86 vom 20/12/2016, und der EU-Richtlinie 2015/2302. Die Haftung von NAPOLEON Tour Operator darf in keinem Fall die in den genannten Gesetzen vorgesehenen Grenzen überschreiten. Keine Haftung kann NAPOLEON Tour Operator für Schäden übernehmen, die durch: Streiks, Suspendierungen oder Verzögerungen aufgrund widriger Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Pandemien, Verkehrsunfälle, Wassermangel, Stromausfall, Kommunikationsunterbrechungen verursacht werden. Diese oder ähnliche Fälle können weder dem Veranstalter noch den Beförderern oder Dienstleistern angelastet werden. Allfällige Mehrkosten, die dem Kunden aus diesen Gründen entstehen, werden nicht erstattet, ebenso wenig wie Leistungen, die aus diesen Gründen nicht oder nicht erstattungsfähig sind. Der Reiseveranstalter kann auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die aus autonomen Initiativen des Reisenden während der Durchführung der Reise entstehen. Das Gepäck reist auf Gefahr des Kunden und NAPOLEON Tour Operator haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung. Der Veranstalter und der Vermittler sind von ihrer jeweiligen Haftung befreit, wenn die Nichterfüllung oder die fehlerhafte Ausführung des Vertrags dem Verbraucher zuzuschreiben ist oder auf den Umstand zurückzuführen ist, dass ein Dritter unvorhersehbar oder unvermeidbar ist, oder auf einen Zufall oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.

14) VERPFLICHTUNG ZUR UNTERSTÜTZUNG
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden die Unterstützungsmaßnahmen zu gewähren, die aufgrund der beruflichen Sorgfaltspflicht erforderlich sind, und zwar ausschließlich in Bezug auf seine eigenen Verpflichtungen. Der Reiseveranstalter haftet dem Reisenden gegenüber nicht für die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Vermittlers.

15) VERPFLICHTUNG DER TEILNEHMER
Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Ein Teilnehmer, der aufgrund seiner Fahrlässigkeit das Dokument vergisst und somit von den Behörden abgelehnt wird, gilt als Reiseverzicht und es gelten die Bestimmungen von Ziffer 10 dieser Verordnung. Die Teilnehmer halten sich an die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt sowie an die spezifischen Regeln des Reiseziellandes; sowie alle Informationen, die ihnen vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sowie die Vorschriften und Verwaltungs- oder Rechtsvorschriften für die Pauschalreise zu berücksichtigen. Die Teilnehmer sind für alle Schäden verantwortlich, die NAPOLEON Tour Operator aufgrund ihrer Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen erleidet.

16) HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
NAPOLEON Tour Operator hat mit der Versicherungsgesellschaft Allianz SpA eine Versicherungspolice Nr. 79616325 vom 20/01/2020 gemäß den Bestimmungen des Art.91 L.R.T. 86 vom 20/12/2016 abgeschlossen, zur Deckung der Risiken, die Personen durch die Teilnahme an Reise- oder Aufenthaltsprogrammen entstehen, sowie zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der gegenüber den Kunden eingegangenen Verpflichtungen.

17) GARANTIEFONDS
Die touristischen Pakete, die mit dem Vertrag verkauft werden, der von diesen allgemeinen Bedingungen geregelt wird, werden durch die folgende Garantie für die Rückerstattung des für den Kauf der Pauschalreise gezahlten Preises unterstützt und die sofortige Rückkehr des Touristen (wenn das Reisepaket die Beförderung beinhaltet), bei Insolvenz oder Konkurs des zwischengeschalteten Reisevermittlers oder des Veranstalters, gemäß Artikel 47 des Tourismusgesetzes: Polizza Fideiussoria Assimutua n.022600 VOM 15/12/2022. Reisende können ASSIMUTUA - Kundenservice kontaktieren: Via Bergamo 67, 15121 Alessandria tel. +39.0971.1680036 assimutua.al@pec.it, oder die zuständige Behörde, wenn die Dienstleistungen wegen der Insolvenz Napoleon Tour Operator di Grandi Vacanze Srl verweigert werden.

18) GERICHTSSTAND
Für eventuelle Streitigkeiten und Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht des Bezirks Livorno zuständig.

19) ZUSTIMMUNG ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (D.Lgs. 196/2003, geändert und ergänzt durch Reg. UE 2016/679 und D.Lgs. 101/2018), die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf korrekte und transparente Weise zu rechtmäßigen Zwecken und unter Wahrung der Vertraulichkeit und ihrer Rechte. Sie können die Richtlinien von NAPOLEON Tour Operator der Website einsehen: www.napoleonviaggi.it/it-privacy.html, www.napoleontours.com/de/privacy.php.

TECHNISCHE ORGANISATION:
NAPOLEON Tour Operator di Grandi Vacanze S.r.l.
c/o Palaturismo - Via G. Cacciò, 11
57037 PORTOFERRAIO (LI) Isola d'Elba
Tel. 0565-917888 (r.a.) Fax 0565-918772
P.IVA / C.F. / Iscr. Reg. Imp. CCIAA Livorno n. 01736010495
N.REA CCIAA Livorno 153483 - Capitale sociale Euro 10.000,00

ADMINISTRATIVE BERECHTIGUNG
Der Provinz von Livorno Nr. 3118 von 25.01.2013.
Dieses Reise-Programm entspricht den geltenden Vorschriften.